Sie benötigen ein Halteverbot im öffentlichen Verkehrsraum, da Sie

  • Einen Umzug planen
  • Eine Möbelanlieferung erwarten
  • Bereitstellung der Abfallbehälter
  • Einen Müllcontainer gestellt bekommen
  • Eine Baustelle eröffnen wollen
  • Bäume und Grünschnitt entfernen möchten.

Fachlich und professionell übernehmen wir das komplett für Sie.

  • Wir planen mit Ihnen zusammen den Bereich des Halteverbotes sowie die Dauer.
  • Wir stellen den Antrag für den Halteverbotsbereich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sich
    Ihr Vorhaben auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirkt, muss die VAO - verkehrsrechtliche Anordnung in
    jedem Fall beantragt werden.
  • Durchsicht der verkehrsbehördlichen Anordnung.
  • Aufstellung nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß
    RSA95 und ZTV-SA 97 sowie nach Beendigung das Abräumen.
HalteverbotHalteverbot

Ganz wichtig!
Das Einrichten eines Halteverbots mit privaten Mitteln durch Absperrungen mit Mülltonnen, Stühlen oder
Flatterband ist verboten und kann unter Umständen als unzulässigen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr geahndet werden.

Ausschließlich mit einem genehmigten und fachlich einwandfreien aufgestellten Halteverbot haben Sie die Sicherheit auf die freie Fläche für Ihr Anliegen.

Nur so ersparen Sie sich lange und unnötige Laufwege und profitieren dadurch an Zeit und vermeiden eventuelle Bußgelder.

Wir richten die Halteverbote für Sie ein. Halteverbot in Singhofen, Halteverbot in Nassau, Halteverbot in Dausenau, Halteverbot in Bad Ems, Halteverbot in Fachbach, Halteverbot in Nievern, Halteverbot in Miellen, Halteverbot in Frücht, Halteverbot in Becheln, Halteverbot in Lahnstein, Halteverbot in Koblenz, usw.